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DEMIUS – Abriss und Demontage, Berlin Termin holen

Abbruch in Berlin: So zeigen Sie ihn beim Amt an

Wer in Berlin ein Gebäude abreißen lässt, muss das in vielen Fällen vorher beim Bezirksamt anzeigen: mindestens einen Monat vor Beginn, mit einem amtlichen Formular. Die Anzeige ist gebührenfrei.

Stand Oktober 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Frist: mindestens einen Monat vor dem Abbruch anzeigen.
  • Wo: bei der Bauaufsicht des Bezirks, in dem das Gebäude steht.
  • Womit: mit dem Formular „Bauaufsicht 104a“ der Senatsverwaltung.
  • Kosten: keine. Die Anzeige ist gebührenfrei.

Anzeigen muss der Bauherr, also wer den Abbruch in Auftrag gibt. Er unterschreibt das Formular selbst oder bevollmächtigt jemanden.

Wann Sie nichts anzeigen müssen

Verfahrensfrei, also ohne Anzeige, ist der Abbruch von:

  • Anlagen, die schon für den Bau keine Genehmigung brauchen (aufgezählt in § 61 Absatz 1 der Bauordnung für Berlin),
  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
  • sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, bis 10 Meter Höhe.

Welche Gebäudeklasse Ihr Haus hat, steht in den Bauunterlagen. Im Zweifel fragen Sie die Bauaufsicht Ihres Bezirks.

Zwei Ausnahmen, die oft übersehen werden

Gebäude mit Wohnraum

Für ein Gebäude, in dem Wohnraum ist, reicht die Anzeige nicht. Dafür braucht es eine Genehmigung des Wohnungsamts: einen Antrag nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (§ 2 Absatz 1 Nr. 5 ZwVbG). Das schreibt das Bezirksamt Treptow-Köpenick.

Angebaute Gebäude

Steht das Gebäude nicht frei, sondern ist an ein anderes angebaut, muss ein qualifizierter Tragwerks­planer beurteilen, ob das Nachbar­gebäude standsicher bleibt. Diese Beurteilung muss vor dem Abbruch beim Amt vorliegen. Wenn nötig, überwacht der Tragwerks­planer auch den Abbruch.

Diese Unterlagen braucht das Amt

  • Das Formular „Bauaufsicht 104a – Anzeige Beseitigung Anlage“, ausgedruckt und vom Bauherrn eigenhändig unterschrieben.
  • Ein Auszug aus der Flurkarte. Darauf das Grundstück mit Straße und Hausnummer und die Nachbar­gebäude. Was abgerissen wird, ist gelb markiert.
  • Der Abgangserhebungsbogen für die amtliche Bautätigkeitsstatistik.
  • Bei angebauten Gebäuden die Beurteilung der Stand­sicherheit durch den Tragwerks­planer.

Dazu kommt eine Mitteilung, wann der Abbruch beginnt.

Vollständig muss es sein: Fehlen Unterlagen, setzt das Amt eine Frist zum Nachreichen. Kommt dann nichts, gilt die Anzeige als zurückgenommen.

Was das Amt nicht für Sie prüft

Die Bauaufsicht schreibt selbst im Formular: Sie prüft nicht abschließend, ob der Abbruch mit allen anderen Vor­schriften vereinbar ist. Dafür ist der Bauherr verantwortlich. Gemeint sind zum Beispiel Denkmal­schutz, Milieu­schutz oder Bäume auf dem Grundstück.

Was das für Ihren Termin heißt

Planen Sie den Monat ein, bevor Sie einen Abbruchtermin festmachen.

Bei der Besichtigung sehen wir uns das Gebäude an und nennen Ihnen danach den Preis schriftlich. Die Besichtigung ist kostenlos.

Quellen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Formular Bauaufsicht 104a mit Ausfüllhinweisen, Stand 07/2025 · Bezirksamt Treptow-Köpenick, „Bearbeitung von Abbruchanzeigen“ · Bezirksamt Lichtenberg, „Abbruch (Beseitigung baulicher Anlagen)“ · Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, „Beseitigung (Abbruch/Abriss)“, alle auf berlin.de, abgerufen am 9. Oktober 2026.

Zusammen­gestellt von DEMIUS – Abriss und Demontage. Diese Seite fasst die Angaben der Ämter zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was Ihnen die Bauaufsicht Ihres Bezirks sagt.

Kevin, der digitale Assistent von DEMIUS — Bild von einer KI erzeugt Kevin antwortet sofort KI — dieser Assistent ist eine künstliche Intelligenz und antwortet rund um die Uhr