Hausabriss
Ein- und Mehrfamilienhäuser, freistehend oder in der Reihe.
Wenn nicht nur das Innenleben weg soll, sondern das Bauwerk selbst. Geplant, angemeldet und Schicht für Schicht abgetragen – nicht planlos eingerissen.
Im Alltag meinen die drei Wörter dasselbe. Im Bauwesen nicht – und der Unterschied entscheidet über Verfahren, Kosten und Genehmigung.
Beides bezeichnet die vollständige Beseitigung eines Bauwerks. Die Wörter sind austauschbar; „Abbruch“ ist der Fachbegriff, „Abriss“ die Alltagssprache. Am Ende steht eine freie Fläche.
Der kontrollierte Weg dorthin. Das Gebäude wird in umgekehrter Reihenfolge seines Baus zerlegt: erst der Ausbau, dann die Technik, dann die Konstruktion. Die Materialien lassen sich dabei getrennt halten.
Fast jeder Abbruch in Berlin ist heute ein Rückbau. Nicht aus Idealismus, sondern weil das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Verwertung verlangt und weil sortenreines Material in der Entsorgung erheblich weniger kostet.
Wenn nur ein Gebäudeteil weicht – ein Anbau, ein Seitenflügel, ein Stockwerk. Der anspruchsvollste Fall, weil das, was stehen bleibt, während der Arbeiten standsicher bleiben muss. Hier ist immer ein Statiker im Spiel.
In Berlin regelt die Bauordnung, was angezeigt und was genehmigt werden muss. Grob gilt: Je kleiner und freistehender, desto einfacher.
Kleine Nebenanlagen wie Gartenlauben, Schuppen oder Garagen bis zu einer bestimmten Größe. Auch das Entfernen nicht tragender Bauteile im Inneren – das ist Entkernung, kein Abbruch.
Der Regelfall bei Wohn- und Gewerbegebäuden. Der Abbruch wird dem Bauamt angezeigt, mit Angaben zum Gebäude, zum Ablauf und zur Entsorgung. Nach einer Wartefrist kann begonnen werden, wenn keine Auflagen kommen.
Immer bei Denkmalschutz, bei Gebäuden in Erhaltungsgebieten (in Berlin gibt es viele davon) und wenn tragende Bauteile in einem verbleibenden Gebäude betroffen sind.
Der häufigste Grund für Verzögerung ist nicht die Baustelle. Es ist der Papierweg, der zu spät begonnen wurde.Deshalb fragen wir bei der Besichtigung als Erstes danach
Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, in welchen Fall Ihr Vorhaben gehört, und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit dem Amt.
Diese Liste ist der Grund, warum ein Abbruch selten kurzfristig beginnt. Wir fangen deshalb damit an, während andere noch auf den Bagger warten.
Ein Gebäude wird zerlegt, wie es errichtet wurde – nur rückwärts. Das hält die Materialien getrennt und die Statik unter Kontrolle.
Alles Bewegliche raus, dann der Ausbau: Böden, Trennwände, Türen, Installationen. Das ist der Teil, der sich am besten trennen lässt.
Falls vorhanden, durch den Fachbetrieb und vor allen weiteren Arbeiten. Erst danach darf grob gearbeitet werden.
Von oben nach unten. Holz, Metall und Mineralisches werden getrennt gehalten, solange es geht.
Zuletzt der Keller, dann wird verfüllt und die Fläche hergerichtet – so, wie Sie sie brauchen.
Unser Feld ist das, was von Hand entschieden werden muss – Wand für Wand, mit dem Blick dafür, was tragen muss.
So arbeiten wir
Für den Abbruch eines Hochhauses ist ein anderer Betrieb der richtige. Wir arbeiten dort, wo Präzision zählt: Teilabriss im bewohnten Haus, Rückbau im Bestand, Gebäude in enger Nachbarschaft.
Wenn Ihr Vorhaben nicht zu uns passt, sagen wir Ihnen das bei der Besichtigung – und nicht erst, wenn der Vertrag steht.
Beim Abbruch entscheiden nicht die Quadratmeter, sondern die Umstände. Fünf Faktoren wiegen am schwersten:
Freistehend mit Zufahrt oder eingebaut im Hinterhof? Wo kein Container stehen kann, wird jeder Kubikmeter getragen.
Grenzbebauung, bewohnte Nachbarhäuser, enge Straße – das bestimmt Verfahren und Tempo mehr als die Gebäudegröße.
Der größte Einzelposten, wenn welche gefunden werden. Deshalb wird vorher erkundet, nicht hinterher.
Freie Fläche, verfüllte Grube, tragfähiger Untergrund für den Neubau – drei verschiedene Aufgaben.
Ein Abbruch endet nicht, wenn das Gebäude weg ist. Er endet, wenn die Fläche den Zustand hat, den Sie brauchen.
Drei Wege gibt es, und sie kosten sehr verschieden viel:
Sinnvollerweise wird mit dem Material verfüllt, das ohnehin anfällt: gebrochener Bauschutt aus dem eigenen Abbruch. Das spart die Abfuhr und den Zukauf – vorausgesetzt, das Material ist frei von Schadstoffen und entspricht der geforderten Güte.
Ob das zulässig ist, hängt vom Boden und vom Vorhaben ab. Bei einem geplanten Neubau prüft das der Bodengutachter, nicht der Abbruchbetrieb.
Am Ende steht die Fläche eben, verdichtet und geräumt. Was darauf entsteht, ist die nächste Aufgabe – dafür muss der Untergrund tragfähig und dokumentiert sein.
Das hängt vom Gebäude ab. Kleine Nebenanlagen sind meist verfahrensfrei, Wohn- und Gewerbegebäude anzeigepflichtig. Bei Denkmalschutz oder in Erhaltungsgebieten ist eine Genehmigung nötig.
Bei der Besichtigung klären wir das und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit dem Bauamt.
Die reine Arbeit ist selten das Längste. Rechnen Sie mit mehreren Wochen Vorlauf für Anzeige, Leitungsabmeldung und Schadstofferkundung.
Die Ausführung richtet sich nach Größe und Zugang – den Zeitraum halten wir im Angebot fest.
Das ist eine eigene Entscheidung. Er kann vollständig entfernt und die Grube verfüllt werden, oder er bleibt und wird verfüllt. Was sinnvoll ist, hängt davon ab, was danach auf der Fläche entstehen soll.
Nicht unbedingt – wir können das übernehmen. Sagen Sie es aber bei der Besichtigung, denn Hausrat ist kein Bauabfall und wird getrennt entsorgt. Mehr dazu unter Entsorgung.
Bei Grenzbebauung muss vorher geklärt werden, wem die gemeinsame Wand gehört und wie sie nach dem Abriss gesichert und abgedichtet wird. Das klären wir vor dem ersten Schlag und halten es schriftlich fest.
Ja, das ist sogar unser Schwerpunkt. Ein Anbau, ein Seitenflügel, eine Etage – beim Teilabriss muss das Verbleibende jederzeit standsicher sein. Dafür arbeiten wir mit einem Statiker zusammen.
Was ein Abriss kostet und wie lange er dauert, hängt weniger an der Menge als am Ort. Eine Garage im Hinterhof von Kreuzberg ist etwas anderes als dieselbe Garage in Zehlendorf, wo der Container auf dem eigenen Grundstück steht.
Für jeden Teil der Stadt haben wir aufgeschrieben, worauf es dort ankommt: Prenzlauer Berg · Neukölln & Britz · Kreuzberg & Friedrichshain · Mitte & Wedding · Charlottenburg & Wilmersdorf · Tempelhof & Schöneberg · Steglitz & Zehlendorf · Lichtenberg & Marzahn · Treptow & Köpenick · Spandau & Siemensstadt · Reinickendorf & Tegel.
Bei der Besichtigung klären wir zuerst, was das Amt braucht. Danach steht der Zeitplan – und der Preis.
Ein- und Mehrfamilienhäuser, freistehend oder in der Reihe.
Fertiggarage, gemauert oder Carport – meist verfahrensfrei.
In Berliner Kleingartenanlagen ein häufiger Fall.
Rückbau von oben, wenn kein Kran heranreicht.